













Was zählt zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen?
Dazu gehören notwendige Anpassungen wie Badewanne zur Dusche, Türverbreiterungen, Schwellenabbau, Handläufe, fest eingebaute Rampen oder Treppenlifte. Entscheidend ist, dass die Veränderung die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Eine reine Modernisierung reicht nicht aus. Die Pflegekasse prüft den persönlichen Bedarf und die geplanten Arbeiten.
Wie viel Zuschuss gibt es schon bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 bis 5 können bis zu 4.180 € je anspruchsberechtigter Person und Maßnahme möglich sein. Der Höchstbetrag gilt seit dem 1. Januar 2025; zuvor waren es 4.000 €. Ein höherer Pflegegrad erhöht diesen Betrag nicht. Erstattet werden anerkannte Kosten im bewilligten Umfang, keine frei verfügbare Pauschale.
Wie oft kann ich den Zuschuss beantragen?
Der Zuschuss ist weder nur einmal im Leben noch automatisch jedes Jahr verfügbar. Ein weiterer Zuschuss kann möglich sein, wenn sich die Pflegesituation verändert und dadurch zusätzliche Anpassungen erforderlich werden. Die Pflegekasse prüft den neuen Bedarf. Eine höhere Pflegegradeinstufung oder ein Jahreswechsel allein begründet keinen neuen Zuschuss.
Gibt es für Bad, Türen und
Handläufe jeweils 4.180 €?
Nicht automatisch. Alle aufgrund der aktuellen Pflegesituation erforderlichen Anpassungen werden grundsätzlich als eine Maßnahme zusammengefasst. Das gilt auch bei mehreren Räumen, Angeboten oder ausführenden Betrieben. Deshalb sollten ein notwendiger Badumbau, eine Türverbreiterung und Handläufe gemeinsam geplant und bei der Pflegekasse beschrieben werden.
Wie beantrage ich die Wohnumfeldverbesserung?
Stellen Sie den Antrag vor dem Umbau bei Ihrer zuständigen Pflegekasse; privat Versicherte wenden sich an ihre Pflegepflichtversicherung. Beschreiben Sie die Hindernisse und den Nutzen der Anpassung und fügen Sie einen Kostenvoranschlag bei. Fotos, Maße oder eine fachliche Empfehlung können helfen. Warten Sie vor Beginn den Bescheid ab. Levia unterstützt bei den Umbauunterlagen; über die Förderung entscheidet die Pflegekasse.
Sind bei zwei Personen bis zu 8.360 € möglich?
Ja, wenn beide Personen in einer gemeinsamen Wohnung leben, jeweils anspruchsberechtigt sind und die Anpassung beiden zugutekommt. Eine zweite Person ohne eigenen Anspruch verdoppelt den Zuschuss nicht. Für mehrere Anspruchsberechtigte sind insgesamt höchstens 16.720 € je gemeinsamer Maßnahme möglich. Anerkannte tatsächliche Kosten und die Entscheidungen der beteiligten Pflegekassen bleiben maßgeblich.
Welcher Eigenanteil bleibt und wie wird abgerechnet?
Der Eigenanteil ergibt sich aus dem Gesamtpreis abzüglich der bewilligten Erstattung. Beim Umbau Badewanne zur Dusche nennt Levia für ein passendes Angebot mit einer anspruchsberechtigten Person einen Orientierungswert von ca. 1.900 €; der konkrete Betrag wird individuell geklärt. Bei zwei Anspruchsberechtigten kann ausreichende Förderung den Eigenanteil vermeiden. Direkte Abrechnung ist nach Vereinbarung und Abstimmung mit der Pflegekasse möglich.
Ist Wohnumfeldverbesserung in einer Mietwohnung möglich?
Ja, Wohneigentum ist keine Voraussetzung für den Zuschuss. Bauliche Eingriffe müssen jedoch vorher mit der Vermieterseite abgestimmt werden. Halten Sie die erforderliche Zustimmung sowie Vereinbarungen zu Ausführung und möglichem Rückbau schriftlich fest. Je nach Vorhaben sind weitere Zustimmungen nötig. Die Förderzusage der Pflegekasse ersetzt diese baulichen Erlaubnisse nicht.
